Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge über Appartements/Ferienwohnungen/Ferienhäuser
§ 1
Potowski Individual Reise-Services ist bevollmächtigt, diesen Vertrag in Namen und auf Rechnung des Vermieters auszufertigen. Sie tritt nur als Vermittler des Ferienquartiers auf.
§ 2
Das Ferienquartier wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag (Poststempel) bzw. die Anzahlung nicht termingerecht ein, so ist der Vermittler berechtigt, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 3
Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr. Bei einer späteren Ankunft bitten wir um eine Information bis 18.00 Uhr, um den Ort der Schlüsselübergabe abzusprechen. Für längere Wartezeiten nach Büroschluss kann eine Gebühr (25 Euro) erhoben werden. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr/ entleertem Geschirrspüler zur Endreinigung freizugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden.
§ 4
Der Vermittler darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt, darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
§ 5
Der Mieter darf das Ferienquartier ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit der Zimmervermittlung der Kur- und Tourismus GmbH als Vertreter des Vermieters aufgenommen werden. Haustiere dürfen nur nach erfolgter Zustimmung des Vermieters/des Vermittlers mitgebracht werden. Die Hausordnung ist zu beachten.
§ 6
Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat, nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz Beschreibung nicht seinen Vorstellungen entspricht. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen.
§ 7
Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 8
Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Vermittler anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsgemäßen Zustandes der Ferienwohnung kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug gemeldet hat.
§ 9
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.
§ 10
Kraftfahrzeuge können auf dem laut Objektbeschreibung aufgeführten kostenfreien Parkplatz auf eigene Gefahr geparkt werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Ort kann nur auf einem öffentlichen Parkplatz gegen Gebühr in Anspruch genommen werden. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinghängern oder Zelten auf dem Grundstück ist verboten.
§ 11
Das Aufladen von Elektroautos an einer Haushaltssteckdose am Mietobjekt ist verboten.
§ 12
Bereitgestellte Fahrräder, Bollerwagen und Spielgeräte sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden (Reifenpannen und Folgen von Unfällen) sind dem Vermieter/Vermittler zu melden und auf eigene Kosten zu beheben.
§ 13
Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der Leistung des Providers. Schadenersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o.a. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monate, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist.
§ 14
Bei einer Umbuchung ist eine Gebühr in Höhe von 30 Euro fällig.
§ 15
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, hat der Eigentümer (Vermieter) einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
• bis 45 Tage vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises
• bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
• 29-2 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
• innerhalb eines Tages vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Mietpreises
Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Ersatzansprüche berücksichtigen die durchschnittlich ersparten Aufwendungen und die möglicherweise anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der Firma Potowski Individual Reise-Services zu erfolgen.
Wir empfehlen dem Mieter einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 16
Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.
§ 17
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel.